Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bootsverleih Kahnfahrt Augsburg
Riedlerstraße 11, 86152 Augsburg
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Vermieter und den
Mieter*innen geschlossen wird und gelten für alle vom Vermieter zu erbringenden Leistungen.
1.) Ruder- oder Tretboot-Anmietung
• 1.1 Mieter*innen müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben, welches durch ein gültiges
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) auf Verlangen nachgewiesen
werden muss. Mieter*innen müssen zudem körperlich und geistig in der Lage sein das Boot
zu führen. Bei erkennbarem Fehlen der Tauglichkeit bzw. Zweifeln an der Zuverlässigkeit, ist
der Vermieter berechtigt den Vertragsabschluss zu verweigern und kein Boot
auszuhändigen.
• Der Vermieter ist berechtigt eine Vermietung zu widerrufen, wenn sich aus den Personen
der Mieter*innen oder Mitreisenden Gründe ergeben, die einen Verstoß gegen diese AGBs
bzw. gegen einen sicheren Bootsbetrieb vermuten lassen. Der Mietpreis wird in diesem Fall
nicht rückerstattet.
• 1.2. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Im Boot dürfen sich maximal 4
Personen befinden. Das höchstzulässige Gesamtgewicht beträgt in jedem Fall maximal 280
Kilogramm.
• 1.3. Die Benutzung der Boote durch Mieter*innen oder Mitreisende unter Alkoholeinfluss oder
anderweitige Rauschmittel ist untersagt.
• 1.4. Die Beförderung von Kleinkindern unter 3 Jahren ist auf den Booten nicht gestattet.
• 1.5. Bei Benutzung des Bootes erklären die Mieter*innen mit ihrer Auftragserteilung
verbindlich, dass alle Benutzer*innen ( Insassen ) des Bootes über ausreichende
Schwimmfähigkeit verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen. Für
Nichtschwimmer*innen und Kinder unter 6 J. ist das Tragen von geeigneten
Rettungswesten Pflicht. Der Vermieter stellt diese (leihweise) zur Verfügung.
• 1.6. Die Mitnahme von kleinen bis mittelgroßen Hunden (Leinenpflicht) ist erlaubt. Große
Hunde sind untersagt.
• 1.7. Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.
• 1.8. Zu den Uferbereichen ist während der Bootsfahrt ein Abstand von min. 3 m einzuhalten.
Das Anlegen der Boote ist ausschließlich am dafür ausgewiesenen Bootssteg der Kahnfahrt
erlaubt. Das Verlassen der Boote ist während der Fahrt (Schwimmen / Aussteigen) verboten.
• 1.9. Mieter*innen haben die allgemeinen Natur- und Gewässerschutzvorschriften zu
beachten.
• 1.10. Die Boote sind rechtzeitig am Anlegesteg zurückzugeben.
2.) Zahlung
• 2.1. Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste des Vermieters in seiner aktuellen Fassung.
• 2.2. Der Mietpreis ist im Voraus bei Fahrtantritt in bar zu entrichten.
• 2.3. Der Vermieter ist berechtigt ein Ausweisdokument der Mieter*innen als Pfand
einzubehalten.
• 2.4. Bei verspäteter Bootsrückgabe ist der Vermieter berechtigt eine Nachzahlung je
angefangener halber Stunde von den Mieter*innen einzufordern.
• Bei Rückgabe des Bootes und des Zubehörs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit besteht kein
Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Mietpreises.
3.) Reservierungen
Die Boote können in der Regel nicht im Voraus reserviert werden. Besondere Event-
Anfragen können jedoch über die Website https://www.kahnfahrt-augsburg.de oder per
Mail info@kahnfahrt-augsburg.de an den Vermieter gestellt werden.
4.) Schäden / Überprüfung
• 4.1. Der Vermieter überlässt den Mieter*innen ein verkehrssicheres Ruder- oder Tretboot.
Die Mieter*innen sind verpflichtet, bei Übernahme des Bootes dieses auf augenfällige
Schäden zu überprüfen. Diese sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
• 4.2. Während der Mietzeit sind die Mieter*innen für das Boot verantwortlich. Schäden oder
verlorengegangenes Zubehör (Paddel, Rettungsweste) sind dem Vermieter sofort
anzuzeigen. Die Mieter*innen haften für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung
des Bootes entstehen.
5.) Haftung, Aufsichtspflicht
• 5.1. Eltern oder Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Sie tragen
die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder. Der
Vermieter ist von einer etwaigen Aufsichtspflicht ausdrücklich befreit.
• 5.2 Die Haftung des Vermieters auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche der Mieter*innen wegen
Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers. Insoweit gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
• Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch eine Sorgfaltspflicht-
verletzung der Mieter*innen entstehen.
6.) Versicherung, Unfall
• 6.1. Im Fall von Unfällen, Havarien und sonstigen Schäden haben die Mieter*innen
unverzüglich den Vermieter zu verständigen.
• 6.2. Die Mieter*innen (Bootsführer*innen) haften, insbesondere wenn es durch
Alkoholgenuss und/oder den Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder
Sachbeschädigungen kommt.
• 6.3. Es besteht keine Versicherung seitens des Vermieters für die Mieter*innen, für die
mitreisenden Personen oder für die an Bord gebrachten Gegenstände.
Stand Juli 2024
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